16.02.2024

Eifelgemeinde Nettersheim beabsichtigt eine Hundezählung

In der Vergangenheit musste leider immer wieder festgestellt werden, dass nicht alle Hundehalter ihrer Verpflichtung zur Hundeanmeldung nachgekommen sind. Aus Gründen der Steuergerechtigkeit ist beabsichtigt daher eine umfassende Hundebestandsaufnahme im gesamten Gemeindegebiet durchzuführen.

Wenn bei der Zählung bisher nicht angemeldete Hunde auffallen, kann das für Halterinnen und Halter unangenehm werden. Die Steuer könnte dann - auch für mehrere Jahre rückwirkend - nachzuzahlen sein.
Übrigens: Das Nichtanmelden eines Hundes ist zudem eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann, das spürbar höher liegt als die Hundesteuer.
Wer seinen Vierbeiner bisher noch nicht angemeldet hat, kann dies noch unter Tel. 02486 – 78233 im Servicebüro Steuern und Abgaben oder per E-Mail unter m.ihrig@nettersheim.de nachholen und braucht zunächst keine Angst vor einem Bußgeld zu haben. Wir rechnen – bis zur Hundezählung - lediglich die Zeit an, die der Hund sich bereits im Haushalt befindet.








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